Unsere Bankverbindung für Ihre Spenden:
Kontoinhaber: FREIE WÄHLER Wehrheim
IBAN: DE70501900006000206537
BIC: FFVBDEFF
Bank: Frankfurter Volksbank
Verwendungszweck: Spende, Name, Anschrift
Als einzige politische Kraft sind wir ohne Einfluss von Großkonzernen und können ideologiefrei handeln! Nur so können wir wirklich unabhängig sein und für Sie frei und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
Natürlich brauchen die FREIEN WÄHLER einen starken Rücken, denn Politik macht sich nicht ohne finanzielle Mittel. Dass Sie unsere Kandidaten vor Ort unterstützen, garantiert uns im Hochtaunuskreis mehr Politik mit gesundem Menschenverstand und weniger Einfluss von Großindustrie und Lobby-Vertretern.
Was hilft uns also? Diese Unabhängigkeit ist teuer und benachteiligt uns im Parteien-Wettbewerb. Es fehlt an Millionenbeträgen im Vergleich mit den Wettstreitern.
Unsere Bankverbindung für Ihre Spenden:
Kontoinhaber: FREIE WÄHLER Wehrheim
IBAN: DE70501900006000206537
BIC: FFVBDEFF
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Verwendungszweck: Spende, Name, Anschrift
Bitte beachten Sie, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden an FREIE WÄHLER steuerlich absetzbar sind! Sie erhalten auf Wunsch zu Beginn des folgenden Jahres eine Zuwendungsbescheinigung. Anonyme Spenden sind nur bis zu einem Betrag von 300,00 € zulässig. Ab 301 Euro stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.
1. Es dürfen 50% der Spenden an politische Parteien, höchstens 825 €/1 650 € (Einzelpersonen / Ehegatten), von der tariflichen Steuer abgezogen werden (§ 34g S. 2 EStG ). -> Spart 825 EUR Steuern.
2. Durch Nr. 1 nicht verbrauchte Zuwendungen an politische Parteien können bis zur Höhe von 1 650 €/3 300 € als Sonderausgaben abgezogen werden (EStG § 10b Abs. 2 ). -> Spart davon mit deinem Grenzsteuersatz bei 1.650 EUR Spenden ca. 700 EUR Steuern (bei rd. 42% Steuersatz)
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.
Engagieren Sie sich mit den FREIEN WÄHLERN in Wehrheim. Sorgen Sie mit uns für eine Politik mit gesundem Menschenverstand.